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Nordamerika Reisewarnungen

 

Kanada
USA
Mexiko


Kanada:

Hauptstadt: Ottawa
Int. Kennzeichen: CA
Sprache: Englisch, Französisch
Gängige Fremdsprachen: Englisch, Französisch
Zeitdifferenz: die Differenz geht von MEZ -10 h (Westküste) bis MEZ -5 h (Ostküste), auf Neufundland MEZ -4,5 h. Newfoundland Standard Time (NST) MEZ -4,5 h (St. John) Atlantic Standard Time (AST) MEZ -5 h (Halifax) Eastern Standard Time (EST) MEZ -6 h (Toronto, Montreal) Central Standard Time (CST) MEZ -7 h (Winnipeg, Regina) Mountain Standard Time (MST) MEZ -8 h (Edmonton, Calgary) Pacific Standard Time (PST) MEZ -9 h (Vancouver) Kanadische Sommerzeit (Normalzeit plus eine Stunde) gilt vom ersten Sonntag im April bis zum letzten Sonntag im Oktober. In Saskatchewan (Regina) gibt es als einzige Provinz Kanadas keine Sommerzeit.
Strom: 110/120 Volt Wechselstrom; Flachstecker; Adapter benötigt
Währung: 1 kanadischer Dollar = 100 Cents

Sicherheit:

Es gilt "Westeuropäischer Standard"

Einreise:

Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu maximal 6 Monate im Land aufhalten. Bei der Einreise wird aufgrund einer Befragung durch die kanadische Einwanderungsbehörde (wie z.B. Zweck der Reise, finanzielle Mittel, Unterkunft, gültiger Pass usw.) die tatsächliche Aufenthaltsdauer festgelegt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird im Reisepass vermerkt.

Einfuhr:

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von kanadischen oder US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 1 kg Tabak sowie 1,14 Liter Alkohol und persönliche Geschenke bis zu einem Wert von CAD 40,--/Stück können frei eingeführt werden. Nahrungsmittel (insbesondere Fleisch- und Wurstwaren) dürfen nicht eingeführt werden.

Ausfuhr:

Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren.


USA:

Hauptstadt: Washington DC
Int. Kennzeichen: US
Sprache: Englisch
Gängige Fremdsprachen: In einigen Bundesstaaten Spanisch
Zeitdifferenz: Sommerzeit in den USA von Anfang April bis Ende Oktober (außer in den Bundesstaaten Arizona, Indiana und Hawaii). Es gibt sechs Zeitzonen: Eastern Standard Time: MEZ/MESZ -6 h (New York, Washington D.C.) Central Standard Time: MEZ/MESZ -7 h (Chicago) Montain Standard Time: MEZ/MESZ -8 h (Denver) Pacific Standard Time: MEZ/MESZ -9 h (Los Angeles) Alaska: MEZ/MESZ -10 h Hawaii: MEZ -11 h
Strom: 110/120 Volt; Flachstecker; Adapter notwendig
Währung: 1 US Dollar = 100 Cents

Durch den Hurrikan "Katrina" sind weite Teile von New Orleans unbewohnbar.

Sicherheit:

Durch stark verschärfte Sicherheitskontrollen an den Flughäfen wird empfohlen genug Wartezeiten einzuplanen. Die Mitnahme von Taschenmessern, Scheren, Nagelfeilen und Feuerzeugen in Flugzeugen ist verboten. Durch die Anschläge vom 11.9.2001 ist die Lage in den USA angespannt. Trotzdem muß nach rationaler Einschätzung der Lage die Sicherheitssituation in den USA als hoch stehend bezeichnet werden. Sicherheitsvorkehrungen landesweit, vor allem im Flugverkehr, haben zu bisweilen als störend empfundenen Kontrollen geführt, die jedoch rein der zusätzlichen Sicherheit der Bürger und Reisenden dienen soll. Die Sicherheitsverhältnisse haben sich in den amerikanischen Großstädten verschlechtert. Stark im Ansteigen begriffen sind vor allem Eigentumsdelikte wie Einbruchsdiebstähle, Raubüberfälle, Autodiebstähle sowie Vergewaltigungen. Dokumente sollten in Form einer Kopie mitgeführt werden.

Einreise:

Visapflicht besteht für Inhaber von grünen (alten) Reisepässen, im Pass miteingetragene Kinder, andere als touristische Tätigkeiten. Visapflichtige müssen das Visum vor Reiseantritt beantragen.

Alle Personen, die in die USA einreisen wollen, müssen ein Formular mit zusätzlichen Daten ausfüllen. Personen, die mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass ohne Visum im Rahmen des Visa Waiver Programs einreisen möchten, werden ohne Ausnahmen und sofort auf Kosten des jeweiligen Carriers repatriiert. Fluggesellschaften werden daher Passagieren ohne maschinenlesbaren Reisepass und ohne gültiges US- Visum die Beförderung in die USA ausnahmslos verweigern.

Bei der Einreise werden unter anderem auch Fingerabdrücke erfasst und digitale Fotografien des Gesichts angefertigt. Diese Daten sind vertraulich und nur den gesetzlich autorisierten Personen für dienstliche Zwecke zugänglich. Rückfragen und Beschwerden wären an den US-VISIT Privacy Officer, US-VISIT Program, Border and Transportation Security, U.S. Department of Homeland Security, Washington, D.C. 20528, USA, Tel. 00-1-202 298 5200 oder FAX 00-1-202-298-5201 zu richten. Aufgrund der verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen bei der Einreise (durch BCI-Inspektoren) sollten Reisende nicht mehr davon ausgehen, ohne tragfähige und in Einzelfällen auch zu beweisende Begründungen, den Maximalaufenthalt von 90 Tagen auch tatsächlich zuerkannt zu bekommen. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Mit einer genauen Befragung am Zielflughafen nach Reisezweck, Aufenthaltsdauer und -ort muss generell jede Person, die visafrei in die USA einreist, rechnen. Sollten die US-Einwanderungsbehörden dabei zu dem Schluss gelangen, dass die Einreise verweigert wird, muss die betroffene Person sofort die Heimreise antreten. Eine Überschreitung der visafreien Dreimonats-Aufenthaltsfrist hat die sofortige Ausweisung sowie ein 5-jähriges Verbot zur neuerlichen visafreien Einreise zur Folge.

Für Staatsangehörige von Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Bangladesh, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Nordkorea, Oman, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht für männliche Personen ab dem 16. Lebensjahr eine Registrierungs- und Meldepflicht bei der Einreise sowie beim anschließenden Aufenthalt in den USA. Die gegenständliche Regelung wird- in Anlehnung zur bisherigen Praxis- nicht auf Personen mit A- bzw. G- Visastatus (Angehörige von Botschaften und internationalen Organisationen) , Greencard- Besitzer (permanente Aufenthaltserlaubnis), Personen mit aufrechtem Asylstatus sowie Personen, die vor dem 22.11.2002 um politisches Asyl angesucht hatten, angewendet.

Einfuhr:

In Zusammenhang mit dem jüngsten Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Europa ist zu beachten, daß ein Einfuhrverbot sowohl für lebende Tiere als auch für Fleischprodukte aus der EU verhängt wurde. Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab US Dollar 10.000.--. Deklariert werden müssen auch Goldmünzen bzw. Gold. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro, US Dollar in bar oder Travellerschecks. Kreditkarten (VISA, Mastercard, American Express; Dinersclub ist nicht geläufig) sind Hauptzahlungsmittel in den USA. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch für Personen ab 21 Jahren wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 2 Kilo Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Die Einfuhr von biologischen Materialien, chemischen Giftstoffen, Feuerwerkskörpern, Pflanzen und Lebensmittel ist verboten.

Ausfuhr:

Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, jedoch Deklarationspflicht ab Beträgen über US Dollar 10.000.-. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.


Mexiko:

Hauptstadt: Ciudad De Mexico
Int. Kennzeichen: MX
Sprache: Spanisch und diverse Indiosprachen
Gängige Fremdsprachen: Englisch
Zeitdifferenz: 3 Zeitzonen; -5h bis -7h
Strom: 120 Volt Wechselstrom; Flachstecker und Dreipolige
Währung: 1 Peso = 100 Centavos

Durch den Hurrikan "Wilma" im Oktober 2005 sind schwere Schäden auf der Halbinsel Yucatan entstanden. Bis Mitte 2006 sollen wieder ca. 60 % der Bettenkapazitäten wieder hergestellt sein. Im Bereich Cancun sind die Tauchmöglichkeiten momentan stark eingeschränkt, da die Sandstrände weggespült wurden und sich auf den vorgelagerten Riffs abgelagert haben. Durch den Hurrikan wurde auch die Faune stark beschädigt. Palmen, Blumen und Sträucher werden aber bereits neu gepflanzt.

Sicherheit:

Im Allgemeinen gilt eine erhöhte Sicherheitsgefährdung.

In den Großstädten, speziell Mexiko-Stadt, gilt eine hohe Gefährdung durch Kriminalität. Die meisten Delikte sind, Raub, Erpressung und vorübergehende Entführungen. Es wird empfohlen nur geringe Geldbeträge mit sich zu führen. Täter, als auch Sicherheitskräfte gelten hier als sehr gewaltbereit. Es wird dadurch empfohlen keinesfalls Widerstand zu leisten. Wichtige Dokumente sollte man nur als Kopie mit sich führen. Taxis sollte man nur von offiziellen Taxiständen benützen da auf der Straße aufgehaltene, oft die Gefahr bergen, ausgeraubt zu werden. Im Falle eines Verbrechen sollte man sofort die nächste Botschaft aufsuchen. Man sollte sich auf jeden Fall vor Ort noch mal über die jeweilige Sicherheitslage von dem Gebiet in das man sich begeben möchte, informieren.

Einreise:

Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende benötigen weiters eine Touristenkarte für die Einreise, die vom Reisebüro, im Flugzeug oder beim Grenzübertritt ausgegeben wird und eine einmonatige Gültigkeit hat. Für einen längerfristigen Aufenthalt kann bei mexikanischen Botschaften bzw. Konsulaten oder auch am Flughafen (vor dem Einreiseschalter) eine Touristenkarte mit Gültigkeit für 3 Monate erworben werden. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- Anschlussflug- bzw. Weiterreiseticket) sowie genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Der bei der Einreise abgestempelte Abschnitt der Touristenkarte muss zur Ausreise abgegeben werden.

Einfuhr:

Eine Einfuhr von mehr als 10.000 USD in Landeswährung ist meldepflichtig. Euro ist in Mexiko noch nicht sehr akzeptiert. Besser ist es USD, Travellerschecks und Kreditkarten mitzunehmen. Die Einfuhr von Lebensmitteln sowie von Pflanzen und Blumen ist verboten. Außerdem wahlweise 400 Zigaretten, 25 Zigarren oder 200 Gramm Tabak sowie 3 Liter Alkohol (jeglicher Art) für Personen ab 18 Jahren. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden.

Ausfuhr:

Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag im Gegenwert US$ 10.000,--, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Der Export von wildwachsenden Kakteen ist strengstens verboten sowie die Mitnahme von Gegenständen von archäologischem Wert.


 

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